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(München, 29.05.2008). „Der Gesetzentwurf zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung hat schwere Mängel“, betont Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. anlässlich der ersten Lesung des Gesetzes im Bundestag. Brossardt beklagt, dass das Leistungsrecht bei der Reform vollständig ausgeklammert wird. Hier sei aber der eigentliche Reformbedarf.„Die gesetzliche Unfallversicherung wird vollständig vom Arbeitgeber gezahlt. Folgerichtig dürfen nur Risiken zum Leistungskatalog der gesetzlichen Unfallversicherung gehören, die im Einflussbereich des Arbeitgebers liegen. Warum die gesetzliche Unfallversicherung für Unfälle bei Schwarzarbeit oder auf dem Weg zum Arbeitplatz zahlen soll, ist mir daher schleierhaft. Diese Risiken können Unternehmen auch durch beste Prävention nicht beeinflussen, daher haben sie nichts im Leistungskatalog der gesetzlichen Unfallversicherung verloren.“
Brossardt mahnt: „Wir brauchen dringend ein zielgenaueres Leistungsrecht. Diese Beitragsentlastung der Arbeitgeber ist längst überfällig.“ Schließlich hätten die langjährigen Anstrengungen der Unternehmen im Arbeitsschutz zu einem drastischen Rückgang der Arbeitsunfälle geführt. Das müsse durch sinkende Beiträge honoriert werden. „Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf bedeutet für die Unternehmen vor allen Dingen eines: mehr Bürokratie, etwa durch die Erweiterung der Meldepflichten.“ Brossardt appelliert an die Politik, die Leistungsrechtsreform der gesetzlichen Unfallversicherung umgehend in Angriff zu nehmen.
Kontakt: Christa Malessa, Tel. 089-551 78-335